Mietschulden vermeiden & handeln: Was tun, wenn es finanziell eng wird?

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Von Ursachen über Handlungsmöglichkeiten bis zur Lösung mit System

Ein plötzlicher Jobverlust, gesundheitliche Probleme oder eine teure Trennung – viele Gründe können dazu führen, dass die Miete nicht mehr pünktlich gezahlt wird. Doch Mietschulden sind kein Einzelfall – und sie bedeuten nicht automatisch das Ende des Mietverhältnisses.

In diesem Artikel erfährst Du, wie Du mit Mietrückständen umgehen kannst, welche Rechte und Pflichten Du hast und welche Maßnahmen Dir zur Verfügung stehen, um Dein Zuhause zu sichern.

Was sind Mietschulden – und wann wird’s kritisch?

Mietschulden entstehen, wenn Du die vereinbarte Miete (inklusive Nebenkosten) ganz oder teilweise nicht zahlst. Schon zwei aufeinanderfolgende fehlende Monatsmieten können laut § 543 BGB zu einer fristlosen Kündigung führen.
Doch bevor es soweit kommt, kannst Du aktiv werden.

Typische Ursachen für Mietrückstände:

  • Arbeitsplatzverlust oder Kurzarbeit
  • Trennung oder Scheidung
  • Krankheit oder Pflegefall in der Familie
  • Inflation und gestiegene Lebenshaltungskosten
  • Schlechte Haushaltsplanung oder fehlende Rücklagen

Maßnahmen bei Mietschulden: Das kannst Du tun

1. Schnell und ehrlich kommunizieren
Nimm frühzeitig Kontakt zu Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter auf. Zeig Zahlungsbereitschaft und biete eine Ratenzahlung an – das kann Vertrauen schaffen.

2. Hilfe holen – nicht zögern
Wende Dich an Mietervereine, Sozialberatungen oder Schuldnerberatungsstellen. Sie kennen rechtliche Hintergründe und vermitteln oft erfolgreich zwischen beiden Seiten.

3. Anspruch auf Wohngeld prüfen
Wenn Dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, hast Du ggf. Anspruch auf Wohngeld oder ergänzende Leistungen – und kannst so Mietrückstände verhindern.

4. Stundung oder Teilerlass aushandeln
In Ausnahmefällen stimmen Vermieter:innen einer temporären Mietreduzierung oder Ratenzahlung zu – insbesondere bei triftigen Gründen und kooperativer Haltung.

5. Kündigung verhindern – Frist einhalten
Wurde bereits gekündigt, kann die Wohnung in vielen Fällen noch gerettet werden, wenn die Schulden innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Kündigung vollständig beglichen werden.

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